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ISPM 15: Verstöße werden in den USA künftig strenger bestraft
Siegertsbrunn, München, 26. Oktober 2017 Am 1. November 2017 treten in den USA verschärfte Einfuhrvorschriften für Holzverpackungen in Kraft. Verstöße gegen die Pflanzenschutzverordnung ISPM 15 werden dann strenger bestraft. Mit der Inka-Palette aus Pressholz lassen sich hohe Bußgelder vermeiden, denn sie ist ohne Behandlung und Markierung ISPM 15-konform.
Die ISPM 15 dient dazu, die heimische Flora vor Pflanzenschädlingen aus anderen Ländern zu schützen, die sich in Holzverpackungen einnisten können. Um in Länder exportieren zu können, in denen die ISPM 15 gilt, müssen Paletten und Verpackungen aus Vollholz deshalb zuvor hitzebehandelt und markiert werden.
Bislang wurden in den USA Sendungen auf nicht korrekt vorbehandelten oder markierten Paletten oder solche, bei denen ein Befall mit Schädlingen festgestellt wurde, an den Absender zurückgeschickt. Erst wenn ein Versender fünfmal gegen die ISPM 15 verstoßen hatte, wurde zusätzlich ein Bußgeld verhängt. Mit der Verschärfung, die am 1. November in Kraft tritt, wird bereits beim ersten Verstoß eine Geldstrafe in Höhe des Warenwerts der beanstandeten Sendung fällig. Fehler bei der Vorbehandlung oder Markierung können dann schnell teuer werden.
Die USA sind eines der wichtigsten Exportländer für die deutsche Wirtschaft. Wer Bußgelder und die aufwändige Vorbehandlung und Markierung seiner Sendungen vermeiden will, für den ist die Inka-Pressholzpalette eine gute Alternative für den USA-Export: „Unsere Palette gilt als „processed wood“ und ist damit ohne Behandlung und Markierung ISPM 15-konform“, so Andreas Heinrich, Produktmanager bei der Inka Paletten. Der für den Pflanzenschutz zuständige „Animal and Plant Health Inspection Service“ (APHIS) nennt „Plywood or press board“ auf seiner Website deshalb explizit als anerkannte Alternative zu Packmitteln aus Vollholz.
Inka-Paletten sind in vielen verschiedenen Größen erhältlich. Für den USA-Export sind die Formate 1.000 mal 1.200 oder 1.140 mal 1.140 Millimeter am besten geeignet: Da Paletten außerhalb Europas meist größer sind als die hier üblichen 800 mal 1.200 Millimeter, sind in der Regel auch die Gabeln von Elektrohubwagen breiter. Durch die Wahl einer Palette mit mindestens 1.000 Millimeter Seitenlänge lassen sich Beschädigungen vermeiden.
Über Inka Paletten
Die Inka Paletten GmbH ist der größte europäische Hersteller von Einwegpaletten aus Holzwerkstoff. Neben dem Firmensitz im bayerischen Siegertsbrunn bei München hat die Inka Paletten GmbH Produktionsstandorte im baden-württembergischen Oberrot, in den Niederlanden und den USA. Der Vertrieb erfolgt über ein flächendeckendes Händlernetz in Europa und weiteren Ländern weltweit. Die Firma Inka wurde 1878 als Sägewerk Inselkammer in Siegertsbrunn gegründet.
Bereit für den Export: Inka-Paletten aus Pressholz gelten als „processed wood“ und können daher ohne Vorbehandlung und Markierung in die USA und jedes andere Land, in dem die ISPM 15 gilt, eingeführt werden. Die Inka-Einwegpalette ist zudem günstig, leicht und platzsparend stapelbar.
Mehr Informationen:
INKA Paletten GmbH
Andreas J. Heinrich (Produktmanager)
Haringstraße 19
85635 Siegertsbrunn bei München
Tel.: (0 81 02) 77 42 - 0
Fax: (0 81 02) 54 11
E-Mail: a.heinrich@inka-paletten.com
Web: www.inka-paletten.com
Abdruck honorarfrei, Beleg erbeten:
Wild & Pöllmann PR GmbH
Sonja Wild
Karl-Seifert-Straße 5
91097 Oberreichenbach
Tel.: (0 91 04) 617 00 - 20
Fax: (0 91 04) 617 00 - 28
E-Mail: sonja.wild@wildpoellmann.de
Web: www.wildpoellmann.de