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Neue Sicherheitsvorschriften: Die Inka-Palette bleibt auch 2018 luftfrachttauglich

Logo - INKA Paletten GmbH

 

 


Siegertsbrunn, München, 13. März 2017 Ab März 2018 werden die Sicherheitsvorschriften in der Luftfracht erneut verschärft. Auf die Wahl der Palette haben die neuen Regelungen jedoch keinen Einfluss: Die Inka-Einwegpalette aus Pressholz bleibt die ideale Wahl für Luftfrachtsendungen.

Mit den Änderungen des Luftsicherheitsgesetzes, die bereits am 4. März 2017 in Kraft getreten sind, für die jedoch eine einjährige Übergangsfrist gilt, werden die rechtlichen Voraussetzungen für Luftfrachtspediteure in Deutschland deutlich verschärft: Künftig müssen Mitarbeiter von Logistikunternehmen, die Zugang zu Luftfracht haben, eine Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) durch die jeweils zuständigen regionalen Luftsicherheitsbehörden absolvieren. Sie tritt an die Stelle der „beschäftigungsbezogenen Überprüfungen“ durch den Arbeitgeber, die bislang ausreichend waren.

Die Sicherheitsbestimmungen waren bereits 2013 verschärft worden. Auf den Einsatz von Inka-Paletten in der Luftfracht haben die aktuellen Änderungen ebenso wenig Einfluss wie die damaligen: „Entscheidend nach dem Gesetz ist, dass eine Sendung manipulationssicher gepackt ist, also keine unbemerkte nachträgliche Manipulation möglich ist“, erklärt Andreas Heinrich, Produktmanager bei der Inka Paletten GmbH. Die Inka-Palette hat eine geschlossene Bodenfläche, daher ist kein Durchgriff von unten möglich, ohne die Palette zu beschädigen. Das für Luftfrachtsendungen übliche einschrumpfen oder einstretchen mit Folie geht bei der Inka-Palette besonders leicht, da die Kontur mit den konischen Füßen der Folie einen besonders guten Halt gibt.

Wer die Sicherheitsprozesse in der Luftfracht zusätzlich beschleunigen will, sollte sich zudem beim Luftfahrtbundesamt als „Bekannter Versender“ registrieren lassen, um Verzögerungen bei der Luftfrachtabwicklung zu verhindern.

Neben dem Sicherheitsaspekt ist die Inka-Palette auch aus anderen Gründen ideal für Luftfrachtsendungen geeignet: Sie ist leicht und günstig in der Anschaffung, in vielen verschiedenen Formaten erhältlich und vor allem leicht exportierbar. Die Inka-Palette wird aus Pressholz hergestellt, das gemäß der Pflanzenschutzrichtlinie ISPM 15 als „processed wood“ gilt und deshalb nicht vorbehandelt oder markiert werden muss. Daher kann die Inka problemlos in alle Länder exportiert werden, in denen die ISPM 15 angewendet wird. Um den Einfuhrprozess zu unterstützten, können Anwender auf der Website www.inka-paletten.com zudem individualisierbare Exportzertifikate herunterladen.

Über Inka Paletten
Die Inka Paletten GmbH ist der größte europäische Hersteller von Einwegpaletten aus Holzwerkstoff. Neben dem Firmensitz im bayerischen Siegertsbrunn bei München hat die Inka Paletten GmbH Produktionsstandorte im baden-württembergischen Oberrot, in den Niederlanden und den USA. Der Vertrieb erfolgt über ein flächendeckendes Händlernetz in Europa und weiteren Ländern weltweit. Die Firma Inka wurde 1878 als Sägewerk Inselkammer in Siegertsbrunn gegründet.
 

Von unten gut zu erkennen: Ist die Inka komplett mit Folie umwickelt, verhindert die geschlossene Bodenfläche den Zugriff auf die Sendung – sie ist manipulationssicher.
    
Mehr Informationen:

INKA Paletten GmbH
Andreas J. Heinrich (Produktmanager)
Haringstraße 19
85635 Siegertsbrunn bei München
Tel.: (0 81 02) 77 42 - 0
Fax: (0 81 02) 54 11
E-Mail: a.heinrich@inka-paletten.com
Web: www.inka-paletten.com
Abdruck honorarfrei, Beleg erbeten:

Wild & Pöllmann PR GmbH
Sonja Wild
Karl-Seifert-Straße 5
91097 Oberreichenbach
Tel.: (0 91 04) 617 00 - 20
Fax: (0 91 04) 617 00 - 28
E-Mail: sonja.wild@wildpoellmann.de
Web: www.wildpoellmann.de