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No-Deal-Brexit und ISPM 15: Mit Inka-Paletten bleibt der Export ins Vereinigte Königreich einfach
Siegertsbrunn, München, 4. März 2019 Noch ist nicht klar, ob es nun zu einer Verschiebung bis Ende Juni oder zu einem ungeregelten No-Deal-Brexit kommt. Auf der offiziellen Regierungswebsite des Vereinigten Königreichs finden sich aber schon Leitlinien für ein „No Deal Scenario“. Für Exporteure würde sich in diesem Fall einiges ändern. So dürfen etwa Holzverpackungen und Paletten dann ohne Vorbehandlung und IPPC-Markierung nicht mehr aus der EU ins Vereinigte Königreich eingeführt werden. Entwarnung gibt es für Anwender von Inka-Paletten: Für sie wird sich nichts ändern, ob Deal oder No Deal, ob 29. März oder Juni 2019!
Die ISPM 15 soll verhindern, dass durch Holzpackmittel wie Paletten Pflanzenschädlinge in Länder eingeführt werden, in denen sie nicht heimisch sind und in denen sie die dortige Pflanzenwelt gefährden können. Derzeit gilt für das Vereinigte Königreich, dass Paletten aus anderen EU-Ländern ohne Behandlung und Markierung in das Vereinigte Königreich eingeführt werden dürfen. Im Falle eines No-Deal-Brexit entfällt diese Regelung ersatzlos, für Importe aus EU-Ländern gelten dann die gleichen Bestimmungen wie bislang beim Import aus Ländern außerhalb der Europäischen Union. Konkret bedeutet das: Alle Vollholzpaletten müssen gemäß ISPM 15 vorbehandelt und markiert werden, damit sie ins Land eingeführt werden dürfen.
Für Exporteure, die auf Inka-Paletten exportieren, ändert sich in Sachen ISPM 15 bei einem No-Deal-Brexit allerdings nichts: Inka-Paletten werden aus Pressholz hergestellt und gelten als „processed wood“, das von den Bestimmungen der ISPM 15 ausgenommen ist. Inka-Paletten dürfen daher weiterhin ohne Vorbehandlung und IPPC-Markierung in das Vereinigte Königreich eingeführt werden.
Um ihre Kunden dabei zu unterstützen, dass auch nach dem 29. März beim Export nach UK alles möglichst reibungslos abläuft, bietet die Inka Paletten GmbH schon jetzt auf ihrer Website unter www.inka-paletten.com individualisierbare Exportzertifikate für das Vereinigte Königreich zum Download an. „Vorgeschrieben sind solche Zertifikate nicht“, sagt Andreas Heinrich, Produktmanager der Inka Paletten GmbH. „Sie können aber den Einfuhrprozess deutlich erleichtern, gerade in der sicherlich nicht einfachen Übergangszeit nach dem Brexit“, so Heinrich weiter.
Aktuelle Informationen der britischen Regierung und die komplette „No-Deal-Leitlinie“ zu Holzpackmitteln können unter https://www.gov.uk/guidance/importing-and-exporting-plants-and-plant-products-if-theres-no-withdrawal-deal#movement-of-wood-packaging-material abgerufen werden. Exporteure finden den Link auch bequem auf www.inka-paletten.com.
Über Inka Paletten
Die Inka Paletten GmbH ist der größte europäische Hersteller von Einwegpaletten aus Pressholz. Neben dem Firmensitz im bayerischen Siegertsbrunn bei München hat die Inka Paletten GmbH Produktionsstandorte in den Niederlanden und den USA. Der Vertrieb erfolgt über ein flächendeckendes Händlernetz in Europa und weiteren Ländern weltweit. Die Firma Inka wurde 1878 als Sägewerk Inselkammer in Siegertsbrunn gegründet.
Auch wenn noch nicht klar ist, wie und wann der Brexit kommt, informiert die britische Regierung auf ihrer Website über die zu erwartenden Änderungen bei der Einfuhr von Holzpackmitteln und Paletten.
Inka-Paletten sind ideal für den Export, weil sie ohne Vorbehandlung und IPPC-Markierung in Länder eingeführt werden dürfen, in denen die ISPM 15 angewandt wird. Das gilt auch für das Vereinigte Königreich, sogar im Falle eines No-Deal-Brexit.
Mehr Informationen:
INKA Paletten GmbH
Andreas J. Heinrich (Produktmanager)
Haringstraße 19
85635 Siegertsbrunn bei München
Tel.: (0 81 02) 77 42 - 0
Fax: (0 81 02) 54 11
E-Mail: a.heinrich@inka-paletten.com
Web: www.inka-paletten.com
Abdruck honorarfrei, Beleg erbeten:
Wild & Pöllmann PR GmbH
Sonja Wild
Storchenstraße 48
90765 Fürth
Tel.: (0 91 04) 617 00 – 20
Fax: (0 91 04) 617 00 – 28
E-Mail: sonja.wild@wildpoellmann.de
Web: www.wildpoellmann.de