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Das Prinzip der Zollabwicklung

Zollabwicklung im Lager

 

Rund um die Regelungen zum Import und Export gibt es vom Zoll zahlreiche Regularien. Diese lassen sich die Laien nur sehr schwer überblicken, da hierbei jeder Zolltarif wiederum von anderen Zusammenhängen und logistischen Strukturen abhängt. Dennoch kann es für die Planung und Optimierung der eigenen Abläufe nicht schaden, über die grundlegenden Angaben und Prinzipien der Zollabwicklung und den damit verbundenen Einfuhrzoll informiert zu sein.

Was genau sind Incoterms?

Incoterms sind in dieser Hinsicht die zentralen Lieferbedingungen sowie die damit verbundenen Handelsklauseln, auch die aus Sicht der Logistikbetriebe und Spediteure zu beachten sind. Nur mit allgemein anerkannten und standardisierten Klauseln wird es hierbei möglich, einheitliche Bedingungen zu fördern. Auf diese Weise liegen konkrete Vorgaben vor, die es sowohl für die Händler als auch für die Käufer möglich machen, die Abläufe exakt zu kalkulieren.

Genauer beschäftigen sich die Incoterms mit der Zollabfertigung, also beispielsweise mit der Überführung der Waren. Die Grundlage für eine derartige Überführung ist zunächst die Zollanmeldung, um den Wert, die Art der Güter und die Dringlichkeit zu prüfen. Dies gelingt in Deutschland über das IT-System ATLAS, wird in anderen europäischen Ländern allerdings wieder anders gehandhabt. Dies macht es so wichtig, internationale Bestimmungen umzusetzen, um die verschiedenen Systeme aneinander anzugleichen.

Die wichtigsten Incoterms im Außenhandel

Einige DDP Incoterms, also die geliefert verzollten Waren, hängen von der spezifischen Frachtart ab, andere sind hingegen universell gültig. Besonders die Aspekte einer universellen Gültigkeit sind gesondert hervorzuheben, da diese alle Import- und Exportstrukturen verdeutlichen. Rund um die Lieferung ist es laut Incoterms daher erforderlich, die eigene Ware am im Vorhinein festgelegten Lieferort unentladen zur Verfügung zu stellen. Auch Aspekte wie die Gefahr des Verlustes liegen vor der Lieferung beim Verkäufer, die erst nach der Zustellung der Ware auf den Käufer übergeht.

Neben den praktischen Inhalten sind auch die sonstigen Verpflichtungen zur Vollständigkeit der Dokumente sowie zur formal korrekten Abwicklung einzuhalten, die innerhalb der Liste der Incoterms gesammelt sind. Der Käufer muss auf Verlangen des Verkäufers dafür sorgen können, beglaubigte Kopien oder sonstige Dokumente zu beschaffen. Sind diese vorhanden, steht einer zolltechnisch sicheren Durchführung des Handels nichts mehr im Weg.

Zollformalitäten und Lizenzen für die Einführung

Für die Bezahlung der Zollbeträge greift in der Regel das Prinzip der Kostenteilung, wobei der Verkäufer die Kosten für den Transport der Lieferung, für das Entladen sowie mögliche Zölle oder Zollformalitäten übernimmt. Der Käufer ist dann hingegen für die Kosten nach Übergang der Ware verantwortlich, wobei es ebenfalls zu Steuern, Zöllen oder anderen Zahlungsgrundlagen rund um den Einfuhrzoll kommen kann. Ein ausschlaggebendes Kriterium für den Zolltarif ist beispielsweise, welche Wege die Waren nach dem Handel noch zurücklegen werden.

Die Gestellung, also die Bereitstellung der notwendigen Transportausrüstung, übernimmt dann ebenfalls vorerst der Verkäufer. Bei der Übergabe der Waren wird die Verantwortung laut DDP Incoterms allerdings auf den Käufer übertragen, der für den weiteren Transport sorgen muss. Rund um die Gestellung ist daher immer derjenige verantwortlich, der auch im Besitz der zu transportierenden Waren ist.

Wann kommt es bei der Zollanmeldung zu Gebühren?

Für die Zollanmeldung sind feste Wertschwellen erforderlich, die wiederum die Höhe der Zahlungen an das Zollamt bestimmen. Ausfuhranmeldungen für Waren mit einem Wert von weniger als 1.000 Euro und einem Gewicht von weniger als 1.000 Kilogramm sind gesondert nicht erforderlich, sondern können bereits durch die Vorlage der Handelsrechnungen kostenlos durchgeführt werden. Ab 1.000 Euro wird die gesonderte Anmeldung allerdings notwendig. Die Lieferbedingungen werden hierzu anteilig dem Rechnungsbetrag hinzuaddiert, um einen Beitrag zum Exportsystem zu leisten.

Eine weitere Wertschwelle liegt bei 3.000 Euro, wobei das zweistufige Ausfuhrverfahren angewendet wird. Dennoch ist es auch bei Sendungen mit geringerem Wert bereits sinnvoll, auf das zweistufige Verfahren zu setzen und mögliche Schwierigkeiten bereits lokal beim Zollamt zu klären. Anschließend erfolgt die Ausfuhranmeldung mittels ATLAS, was sich ideal auf die betriebliche Nutzung auslegen lässt. So wird es möglich, die gesamten Verpflichtungen bereits vorher kompakt zu überblicken.

Die Neuerungen der Incoterms 2020

Auch im Jahr 2020 wird es rund um die Incoterms zu einigen Anpassungen kommen. Mit neuen Anwendungshinweisen soll es hierbei einfacher werden, die Klauseln gezielt einzuhalten und betriebliche Gefahren zu vermeiden. Ebenfalls angepasst wurden die Erläuterungen der Verbindung zwischen Kaufvertrag und weiterführenden Verträgen, um den logistischen Betrieben eine deutlich anwendungsfreundlichere Umsetzung zu ermöglichen. Rund um die Incoterms 2020 und den richtigen Umgang mit dem Zollamt wird es daher möglich, alle Formalitäten sicher zu beachten und den gesamten Ablauf des logistischen Handels sicher zu koordinieren.